Betreutes Einzelwohnen – BEW – (§§ 34, 35,41 und 35a SGB VIII)
Schritte in die Eigenständigkeit
Unserer Betreutes Einzelwohnen knüpft dort an, wo junge Menschen schon ein Mehr an Selbständigkeit erfahren haben, aber unsicher sind, die letzten Schritte in die Eigenständigkeit ohne sozialpädagogische und sozialarbeiterische Unterstützung und Hilfestellung gehen zu können.
Das Betreute Einzelwohnen ist eine betreute Wohnform für ältere Jugendliche ab 16 Jahren zur intensiven Vorbereitung auf ein eigenständiges Wohnen und Leben.
Ziele sind hier Eigenverantwortlichkeit, selbständige Lebensführung, schulische bzw. berufliche Integration, Gemeinschaftsfähigkeit und persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit.
Die jungen Menschen beziehen Wohnraum, der durch uns als Träger angemietet wird.
Bei Beendigung der Jugendhilfeleistung unterstützen wir bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung und begleiten den Übergang bzw. der junge Mensch kann selbst in den Mietvertrag eintreten.
Unsere Fachkräfte, auch mit Fremdsprachenkompetenz, unterstützen sozialarbeiterisch, sozialpädagogisch und ganzheitlich konzeptuell, methodisch und integrativ
- beim Umgang mit Anträgen und Ämtern
- bei der Finanzverwaltung
- bei Ernährung und Gesundheit
- bei Schule, Ausbildung und Beruf
- bei der Identitätsentwicklung, Lebensplanung und Lebensgestaltung
- bei der Entwicklung weiterer sozialer Kompetenzen und eines privaten Netzwerkes sowie der Kontaktpflege
Im Rahmen des Betreuten Wohnen – Angebots sind wir offen und kompetent für junge Menschen unterschiedlicher Herkunft, auch für unbegleitete minderjährige Geflüchtete und unterstützen hier zusätzlich u.a. bei
- traumatisch, noch nicht verarbeiteten Erlebnissen
- Praktika
- der Integration und Sozialisation in das neue kulturelle Umfeld, Spracherwerb, Anpassung, Regeln etc. bei gleichzeitiger Wahrung der kulturellen Identität.
Den Jugendlichen wird in allen Belangen ein Mitspracherecht eingeräumt, um ihre Selbstwirksamkeit zu stärken.